Description
Bitte beachten:
– Ü ber 5 m Absturzhöhe muss, soweit baulich möglich, ein Rückenschutz vorhanden sein.
– Ü ber 10 m Absturzhöhe ist die Steigleiter versetzt auszuführen. Die maximale Länge eines
Leiterzuges darf 10 m nicht überschreiten.
– Ausnahme: Ist aus baulichen Gründen eine Versetzung nicht möglich, so kann die Leiter
auch über 10 m hinaus einzügig ausgeführt werden. In diesem Fall ist die Umsteigeplattform
durch ein klappbares Ruhepodest (Bestell-Nr. 61960 / 62960 / 63960 / 68960) zu ersetzen.
– Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden.
– An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer
empfehlenswert, siehe DIN EN ISO 14122-4 (Ausstiegsgeländer Bestell-Nr. 60981).
– Wenn die Spaltgröße am Ausstieg größer 75 mm ist, Ausstiegstritt Bestell-Nr. 62966 ff
mitbestellen
– Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 63502 empfehlenswert