KRAUSE Ortsfeste Steigleiter an baulicher Anlage , einzügig, nach DIN 18799-1

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Wichtig – folgende Vorgaben sind zu  beachten:

Steigleiter, einzügig nach DIN18799-1 bis max. 10,0m Steighöhe; mit Rückenschutz, ab 5,0m Steighöhe erforderlich

  Ab 5 m Steighöhe muss, soweit baulich möglich, ein Rückenschutz vorhanden sein.

  Ab 10  m Steighöhe ist die Steigleiter versetzt auszuführen.

Die maximale Länge eines Leiterzuges darf 10 m nicht überschreiten.

Ist aus baulichen Gründen eine Versetzung nicht möglich, so kann die Leiter auch einzügig über 10 m ausgeführt werden.  Die Umsteigeplattform ist durch den klappbaren Zwischenboden zu ersetzen.

  Für seitliche Überstiege können die Leiternteile höher geführt werden.

  Wenn die Spaltgröße am Ausstieg größer als 75 mm ist, zur Spaltverkleinerung den Ausstiegstritt mit bestellen.

An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer erforderlich, siehe DIN EN ISO 14122-4.

 

Description

Steighöhe bis ca. m 4,76 5,60 6,44 7,28 8,40 9,52
Leiternlänge incl. Ausstiegsholm ca. m 5,86 6,70 7,54 8,38 9,50 10,62
Stahl, verzinkt Art.-No. 836205 836212 836229 836236 836243 836250
Aluminium Art.-No. 838407 838414 838421 838438 838445 838452
Leiternteil 1,96 m 1 2
Leiternteil 2,80 m 1 2 1 3 2
Leiternteil 3,64 m 1 2
Ausstiegsholm 2 2 2 2 2 2
Maueranker starr (Abstand 200 mm) 6 8 8 8 10 12
Rückenschutzbügel, Ø 700 mm 4 5 5 6 7
Rückenschutzstrebe, Länge 3000 mm 7 10 10 12 15
Steigleiternverbinder 2 2 2 2 4 6