Description
Bitte beachten:
– Über 5 m Absturzhöhe muss, soweit baulich möglich, ein Rückenschutz vorhanden sein.
– Über 10 m Absturzhöhe ist die Steigleiter versetzt auszuführen. Die maximale Länge eines Leiterzuges
darf 10 m nicht überschreiten.
– Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden.
– An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer empfehlenswert,
siehe DIN EN ISO 14122-4 (Ausstiegsgeländer Bestell-Nr. 60981).
– Wenn die Spaltgröße am Ausstieg größer 75 mm ist, Ausstiegstritt Bestell-Nr. 62966 ff mitbestellen